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| === Haushaltsplanung === | === Haushaltsplanung === | ||
| - | Die Haushaltsplanung dient dazu die in einem kommenden Kalenderjahr auftretenden Ausgaben planen zu können und insbesondere zu ermitteln welche Gelder für die Werkstatt an sich, also abgesehen von den Fixkosten, verwendet werden können und der Planung für welche Bereiche oder Anschaffungen/ | + | Die Haushaltsplanung dient dazu die in einem kommenden Kalenderjahr auftretenden Ausgaben planen zu können und insbesondere zu ermitteln welche Gelder für die Werkstatt an sich, also abgesehen von den Fixkosten, verwendet werden können und der Planung für welche Bereiche oder Anschaffungen/ |
| Hierzu werden basierend auf den Vorjahren und abzusehenden Preisänderungen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen und Fixkosten geschätzt aus deren Differenz sich eine Geldsumme ergibt, die dann auf die jeweiligen Bereiche der Werkstatt sowie sonstige Ausgaben (Mitgliederakquise usw.) aufgeteilt wird. Vereinsintern wird hierbei von den sogenannten „Budgets“ gesprochen. Gegebenenfalls werden Sonderposten für gezielte Beschaffungen oder Projekte erstellt. Der erste Entwurf des Haushaltsplans wird vom Schatzmeister am Anfang des Kalenderjahres erstellt und dann spätestens auf der Mitgliedervollversammlung vorgestellt. Besprochen wird dieser ggf. schon im Plenum, allgemein müssen Änderungen im Haushaltsplan nicht durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung abgesegnet werden, da der Haushaltsplan nur als Richtwert für Vorstand und Mitglieder zu verstehen ist. | Hierzu werden basierend auf den Vorjahren und abzusehenden Preisänderungen eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen und Fixkosten geschätzt aus deren Differenz sich eine Geldsumme ergibt, die dann auf die jeweiligen Bereiche der Werkstatt sowie sonstige Ausgaben (Mitgliederakquise usw.) aufgeteilt wird. Vereinsintern wird hierbei von den sogenannten „Budgets“ gesprochen. Gegebenenfalls werden Sonderposten für gezielte Beschaffungen oder Projekte erstellt. Der erste Entwurf des Haushaltsplans wird vom Schatzmeister am Anfang des Kalenderjahres erstellt und dann spätestens auf der Mitgliedervollversammlung vorgestellt. Besprochen wird dieser ggf. schon im Plenum, allgemein müssen Änderungen im Haushaltsplan nicht durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung abgesegnet werden, da der Haushaltsplan nur als Richtwert für Vorstand und Mitglieder zu verstehen ist. | ||
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| Der Verein ist dazu verpflichtet im Dreijahresturnus eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben (eine Umsatzsteuerklärung entfiel bisher stets). Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins dem Finanzamt offenzulegen und zu erläutern, damit gewährleistet ist, dass der Verein weiterhin seinem gemeinnützigen Zweck nachgeht. Die notwendigen Anträge sind dafür elektronisch über Elster einzureichen. Zusätzlich erstellt und eingereicht werden muss eine tabellarische Auflistung der getätigten Einnahmen und Ausgaben, ein Tätigkeitsbericht, | Der Verein ist dazu verpflichtet im Dreijahresturnus eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben (eine Umsatzsteuerklärung entfiel bisher stets). Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins dem Finanzamt offenzulegen und zu erläutern, damit gewährleistet ist, dass der Verein weiterhin seinem gemeinnützigen Zweck nachgeht. Die notwendigen Anträge sind dafür elektronisch über Elster einzureichen. Zusätzlich erstellt und eingereicht werden muss eine tabellarische Auflistung der getätigten Einnahmen und Ausgaben, ein Tätigkeitsbericht, | ||
| + | Weitere Informationen finden sich auf der Seite der [[https:// | ||
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| === Einreichen von Rechnungen === | === Einreichen von Rechnungen === | ||
| - | Wurden für den Verein durch oder in Absprache mit dem Vorstand oder den jeweiligen | + | Wurden für den Verein durch oder in Absprache mit dem Vorstand oder den jeweiligen |
| Weitere Informationen sind dazu im Schriftstück „Richtlinie für die Budgetverwaltung“ in der Cloud zu lesen. | Weitere Informationen sind dazu im Schriftstück „Richtlinie für die Budgetverwaltung“ in der Cloud zu lesen. | ||