kassenfuehrung

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 Der Verein ist dazu verpflichtet im Dreijahresturnus eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben (eine Umsatzsteuerklärung entfiel bisher stets). Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins dem Finanzamt offenzulegen und zu erläutern, damit gewährleistet ist, dass der Verein weiterhin seinem gemeinnützigen Zweck nachgeht. Die notwendigen Anträge sind dafür elektronisch über Elster einzureichen. Zusätzlich erstellt und eingereicht werden muss eine tabellarische Auflistung der getätigten Einnahmen und Ausgaben, ein Tätigkeitsbericht, die nach der Kassenprüfung erstellten Kassenabrechnungen, sowie die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen und eventuell an der Vereinssatzung vorgenommene Änderungen. Kontoumsätze, Spendenbescheinigungen und Rechnungen müssen bei Nachfrage ggf. nachgereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Erklärung ist üblicherweise der 31.05. im Folgejahr auf den letzten Prüfungszeitraum. Der Verein ist dazu verpflichtet im Dreijahresturnus eine Körperschaftssteuererklärung abzugeben (eine Umsatzsteuerklärung entfiel bisher stets). Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins dem Finanzamt offenzulegen und zu erläutern, damit gewährleistet ist, dass der Verein weiterhin seinem gemeinnützigen Zweck nachgeht. Die notwendigen Anträge sind dafür elektronisch über Elster einzureichen. Zusätzlich erstellt und eingereicht werden muss eine tabellarische Auflistung der getätigten Einnahmen und Ausgaben, ein Tätigkeitsbericht, die nach der Kassenprüfung erstellten Kassenabrechnungen, sowie die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen und eventuell an der Vereinssatzung vorgenommene Änderungen. Kontoumsätze, Spendenbescheinigungen und Rechnungen müssen bei Nachfrage ggf. nachgereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Erklärung ist üblicherweise der 31.05. im Folgejahr auf den letzten Prüfungszeitraum.
  
-Weitere Informationen finden sich auf der Seite der [[https://www.finanzamt.nrw.de/vereine-und-steuern|Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen]]. Die gesetzlichen Vorgaben können im Detail in der zum Download stehende Broschüre "Vereine und Steuern" des Landes NRW nachgelesen werden.+Weitere Informationen finden sich auf der Seite der [[https://www.finanzamt.nrw.de/vereine-und-steuern|Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen]]. Die gesetzlichen Vorgaben können im Detail in der zum Download stehende Broschüre "Vereine und Steuern" nachgelesen werden.
  
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  • Last modified: 2025/11/26 21:03
  • by ChristianToennessen